Zahlenspiele mit Hartz IV
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Einige haben es vielleicht schon bemerkt, die Bildzeitung hat gerade wieder eine Hezkampane gegen Transferempfänger am laufen. So zum Beispiel der Artikel “Immer mehr Hartz-IV-Betrüger”[1]. In dem Artikel wird behauptet es hätte im vergangenen Jahr 165.000 Straf- und Bußgeldverfahren gegen Hartz-IV-Empfänger gegeben.
Gut, zum einen sagt das nicht aus, ob die Verfahren berechtigt waren und zu einer Verurteilung führten, und zum anderen ist nicht klar, ob nur die Verfahren des Job-Center gezählt wurden, oder auch Schwarzfahrten und Falschparken.
Hier ein paar nackte empirische Zahlen: Anfang 2007 bezogen rund 5,1 Mio. Menschen Arbeitslosengeld II (Heute dürften es ungefähr 7 Millionen Transferempfänger sein). Wobei die zu beachten ist, das “Knapp die Hälfte der Arbeitslosengeld-II-Empfänger nicht arbeitslos gemeldet war, sondern bezog beispielsweise Leistungen nach SGB II ergänzend zum Lohn aus einem Beschäftigungsverhältnis, war in einer Arbeitsgelegenheit beschäftigt oder nahm an einer Qualifizierungsmaßnahme teil." (Quelle [2]). Somit ist die Bezeichnung “Arbeitslosengeld-II” unzutreffend, da ja zu einem nicht unerheblichen Teil gearbeitet wird!
So, und auf der anderer Seite, gab es 193.981 neue Verfahren bei den erstinstanzlichen Sozialgerichten, die von Arbeitslosengeld-II-Empfänger gegen das Job-Center angestrebt wurden. Mit einer beachtlichen Erfolgsrate von Seitens der Kläger. Insgesamt endet jede dritte Revision einer Klage zu Gunsten des klagenden Arbeitslosengeld-II-Empfängers (Quelle [3]). Das ist insofern beachtlich, als das eine Revision ein zu vor ergangenen Urteile prüft. Die Erfolgsquote in der erst Instanz bei Arbeitslosengeld-II-Empfänger noch viel höher!!
Ich fasse noch mal zusammen:
5,1 Mio. Arbeitslosengeld-II-Empfänger sahen sich 165.000 Straf- und Bußgeldverfahren gegen über. Das ist eine Quote von 1020:33
Und gegen ein Job-Center wurden 193.981 verfahren vor den Sozialgerichten eröffnet. Das eine Quote von 1:193981!
Ich würde sagen eine vernichtende Niederlage für das Job-Center. Aber noch mal zurück zu den Klagen des Job-Centers gegen Empfänger. Nicht jede Klage der 165.000 die von der Bild genannt worden sind auch berechtigt!! Alleine in den vier Monaten von Januar bis April 2007 sind von Sozialgerichten 16.375 Klagen vom Job-Center endgültig erledigt worden. Dabei wurde der Klage in lediglich 4 % der Fälle (586) ganz stattgegeben, eine teilweise Stattgabe erfolgte nur in 2 % der Fälle (339). Der überwiegende Teil der Klagen wurde durch Anerkenntnis/Rücknahme erledigt (13.126 oder 80 %) beziehungsweise durch Urteil/Gerichtsbescheid abgewiesen (2.329 Fälle oder 14 %). (Quelle [2])
Quellen
- **[1]** Bild, "Immer mehr Hartz-IV-Betrüger", 02.02.2010 - 08:36 UHR, http://www.bild.de/BILD/politik/2010/02/02/hartz-iv-betrueger/bundesagentur-fuer-arbeit-verzeichnet-mehr-faelle.html
- **[2]** Seite „Arbeitslosengeld II“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 27. Januar 2010, 23:08 UTC. URL: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Arbeitslosengeld_II&oldid=69897981 (Abgerufen: 5. Februar 2010, 10:16 UTC)
- **[3]** Frankfurter Rundschau, "Rekord an Klagen zu Hartz IV", Von Katja Schmidt, 04.02.2010, http://www.fr-online.de/top_news/2272305_Rekord-an-Klagen-zu-Hartz-IV.html
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