Kommentar zur "Quäker"-Ausgabe 6/2009
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Die Ausgabe 6/2009 des “Quäker"s[1] ist seid langen wiedermal eine überaus unterhaltsame Ausgabe, die reichlich Stoff für Kritik, Spott und Hohn bereit hält. Die Ausgabe beginnt langsam plätschernt wie “Die Moldau” von Smetana. Schwillt langsam an und findet ihren Höhepunkt in den Großen Wort-Strom-Brei von Maurice de Coulons “Da, wo zwei oder drei…”. Wirklich gelungene Komposition! Aber Schritt für Schritt. Beginnen wir mit dem Geplätscher…
Die Überschriften:
- Alte Kamelen
- Die Alte Schreiberin
- Der neue Schreiber
- Wiedersehen mit Martin Januschek
- Das verhasste Schreiberamt
- Maurice erklärt uns den Vereinssupft
- Noch ein bisschen Kleinkram zum Schuss
- Fussnoten
Gleich zu Anfang der Artikel “Epistel 2009”[2] und “Brief an die Bundestagsabgeordneten”[3] die wir schon seid zwei Monaten von der Website des GYM kennen. Hier wird bei Einigen, beim lesen der Seite schon eine “Horst-Dieter wer…?” zu hören sein. Der Autor Horst-Dieter Breuer ist zugleich der “Nachrücker” von Mason Barnet, die der Jahresvergütung nach USA aufleuchten ist[4].
Die Alte Schreiberin
Damit sind wir schon beim Nächsten Kapitel: “Der Ruf des Amtes”. Was ein pathetischer Titel! Könnte fast von mir sein - wenn es zynisch gemeint gewesen währe. Ist es aber nicht. Hier wird nun also der neue Schreiber des GYM vorgestellt. In Form eines Interviews, so wie schon zu vor, mit Mason Barnet geschehen. Wer das Interview führte wird nicht gesagt. Eingebettet in den Artikel ist auf Seite 275 ein grauer Kasten, in der sich die Ex-Schreiberin erklären will. Sehr aufschlussreich ist der Text nicht. Bezeichnend ist der Satz: “Ich bin, für diejenigen, die es nicht wissen, in die USA gezogen und fange Vieles von Neuem an." Woher sollten die Mitglieder das wissen? Es wurde nie was im “Quäker” dazu geschrieben und es gab auch kein Rundschreiben. Einige Mitglieder werden erst jetzt erfahren, das ihnen zwischenzeitlich ihrer Schreiberin abhanden gekommen ist. Ich meine es ist einer der exponiertesten Ämter des GYM. Was ist das für eine Informationspolitik, frag ich mich da? Die nüchterne Antwort ist wohl: “…die Gleiche, wie die letzten 80 Jahre”.
Der neue Schreiber
Gut nun zum neuen Schreiber: Horst-Dieter Breuer. Kaum einer wird ihn kennen. Im Herbst 2004 besuchte er seine erste Jahresversammlung. Und kaum ein Jahr später, - im Frühjahr 2005 - wurde er Mitglied. Vier Jahre später 2009 ist er nun der Neue Scheiber des GYM. Glückwunsch! Da haben sich die GYMis einen ahnungslosen Hampelmann zum Schreiber gemacht. Mir tut Horst-Dieter jetzt schon Leid! Mit so wenig Erfahrung werden sie Schlitten fahren mit ihm. Den zerschleissen sie in Null komer Nix. Der hat so wenig Erfahrung mit den Machtstrukturen im GYM, das er in wenigen Monaten aufgerieben ist, oder aal glatt, wie ein nasses Stück Seife. Auf Grund der mangelnden Erfahrung, wird der neue Schreiber alle Behauptungen (wie Denen in dem Artikel “Da, wo zwei oder drei…” von Maurice de Coulon, zu dem ich noch komme) einfach als gegeben hinnehmen müssen. Immer wenn er unangenehme Fragen stellt, wird er mit Halbwahrheiten abgefüttert werden können, die er nur schwer überprüfen kann.
Im Interview sagt er “Ich stimme mit denjenigen Freunden voll überein, die im Gruppenleben die eigentliche Basis unserer Gemeinschaft sehen”. Ich würde mal sagen, damit positioniert er sich als Minderheitenvertretet innerhalb des GYM. Die wenigsten Mitglieder gehen regelmässig zu einer Andacht. Und noch weniger Mitglieder bemühen sich um eine aktive Rolle innerhalb einer Versammlung. So sind die Mitglieder der Berliner Gruppe seid Jahren in der Minderzahl, in den Versammlungen. Die meisten Besucher sind nicht Mitglieder. Und die meisten Mitglieder kommen einfach nicht zu den Versammlungen. Und er wird daran auch nichts ändern können. Horst Konopatzky prägte dafür den sehr treffenden Begriff “Absentisten” (von gr.-lat.-nalat. “Absinthismus” “Absentismus”). Vielleicht hat ja der Neue Schreiber meinen Artikel “Gedanken zur Mitgliedschaft”, 6/2006, Seite 271 gelesen? Wenn nicht, kann er es ja noch nachholen. Hier beschäftige ich mich auch mit der Gewichtung zwischen Jahresversammlung und Monatsversammlungen.
Befragt nach seinen - ich nennen es mal - “Regierungsprogramm”, nennt er die Finanzen: “Sehr konkret möchte ich weiter an der Konsolidierung unserer Finanzen arbeiten”. Das überrascht mich jetzt. Der Letzte Stand, von dem ich noch weiss, ist das das GYM über ein sechs stelliges Vermögen verfügt und zwei sehr Gute Immobilien hat. Das Quäkerhaus und das Quäkerbüro, die beide in in bester Lage sind und das Quäkerbüro wurde erst kürzlich luxsussaniert. Ist das Vermögen jetzt im Zuge der Finazkriese verzockt worden? Oder was ist das Problem? Ich meine, welch ein Verein mit gerade mal 250 Mitglieder ist finanziell so gut gestellt?
Interessant war die Antwort auf die Frage nach seiner Meinung zur Cary-Vorlesung von Eberhard Küttner: ”… - ich sehe sie nicht als praktische Forderung. Wir können jederzeit gemeinsam mit Freunden unterschiedlicher religiöser Herkunft im Schweigen dem Geist begegnen. Es währe nicht mehr meine Andacht, würden wir daran gehen, tradierte oder neue Formen verschiedener Religionen in unsere Andacht zu integrieren. Ich spüre die Energie der Andachtsversammlung ja schon zerfließen, wenn nur die Tür aufsteht." Nun, unser Versammlungsraum befindet sich 5 Min. vom Hauptbahnhof. Der Geräuschpegel unserer Andacht ist - sagen wir mal - zum Teil “anspruchsvoll”, aber eine Andacht ist - mit der gewissen Übung - trotzdem möglich. Aber entscheidender - für mich - ist seine klare Absage an die Austauschbarkeit von Religiösen Formen (oder auch “Nichtformen”). Auch hiermit könnte er in zwischen ein Vertretet einer Minderheit im GYM sein.
Hier gibt es eine Umfrage zu dem Thema
Wiedersehen mit Martin Januschek
Auf Seite 279 bemühte sich Martin Januschek um eine Auseinandersetzung mit einem Text von G. Fox. Zu meiner Überraschung war er lesbar und verständlich. Kein Vergleich zu seiner Abhandlung über die Mitgliedschaft. Ich hatte darüber einen längeren Artikel[5] geschrieben.
Das verhasste Schreiberamt
Auf Seite 287 wurde eine Auswahl der Antworten auf einen Fragebogen veröffentlicht. Das Amt des Schreibers wurde ja bekanntlich - aus Verzweiflung - zum “Amt des Jahres” ausgerufen. In der Einleitung heißt es: “Sie [die Antworten] liefern ein spannendes Spiegelbild unserer persönlichen und gemeinsamen Erfahrungen […bla-bla]". Na-ja, finde ich nicht. Keine der Antworten hat mich überrascht. Scheinbar in Ermangelung an Resonanz wurde eine Antwort zwei mal gedruckt. 2.3 und 2.5 sind doppelt.
Maurice erklärt uns den Vereinssupft
So, und nun kommen wir - meiner Meinung nach - zum Höhepunkt der Ausgabe: Maurice de Coulon erklärt uns auf Seite 295 nochmal den unsäglichen Verein “Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker) - Deutsche Jahresversammlung e.V.”. Zunächst zitiert er ein Freund (oder Freundin?) mit der er ein Gespräch geführt hat. Ob Er/Sie von Maurice richtig wiedergegeben wird, lasse ich jetzt mal dahingestellt sein:
- "Lange bevor die RGdF [GYM] sich als eingetragener Verein konstituierte, wurden wir Mitglieder einer Religösen Gesellschaft der Freunde (Quäker) - Deutsche Jahresversammlung, die noch kein e.V. war. Wir sind persönlich dem e.V. nicht beigetreten, weil wir nur der RGdF und nicht einem Verein angehören wollen. Wir waren auch nicht anwesend, als der Beschluss zur Umwandlung in einen Verein zustande kam. Wo ist denn die Gesellschaft, die uns als Mitglied aufnahm, abgeblieben? In welcher Quäker-Gemeinschaft, die kein Verein ist, sind wir noch Quäker?"
- "Das Problem also für einige Freunde, auf die dieser Umstand zutrifft, ist der plötzliche Wegfall der Quäkergemeinschaft in der Verfassung, der sie angehörten, als diese Ursprungsgemeinschaft sich eine neue Verfassung gab, d. h. als sie 'in eine neue Identität schlüpfte', die diese Freunde, angesichts ihres Verständnisses einer religiösen Gemeinschaft, nicht annehmen konnten."
So, wir haben also - juristisch - drei Konstrukte vor uns. Eine Gesellschaft und zwei Vereine von dem einer aufgelöst wurde. Die Frage die Maurice hier zwischen den Zeilen aufwirft ist:
- 1.) Wie ist die Gesellschaft zu verstehen und wer ist Mitglied der selben.
- 2.) Wie ist der Verein zu verstehen und wer ist Mitglied des selben.
Fangen wir mit den ersten Punkt an. Für eine Gesellschaft braucht es keinen Formalen Rahmen. Eine Gesellschaft kann sich spontan zusammen finden. Es ist von Vorteil und zur Rechtssicherheit besser, sich einen “Gesellschaftsvertrag” in Sinne von BGB §709 schriftlich zu geben. Es währe aber noch nicht mal zwingend. Die “Ordnung des Zusammenlebens” könnte man als solchen verstehen. Die “Ordnung des Zusammenlebens” gab es schon lange vor dem Verein. Jetzt ist die Frage ob die Gesellschaft aufgelöst wurde - wie Maurice ja behauptet. In §726 BGB wird die Auflösung einer Gesellschaft geregelt: “Die Gesellschaft endigt, wenn der vereinbarte Zweck erreicht oder dessen Erreichung unmöglich geworden ist.". Ich würde sagen, der Tatbestand ist nicht erfüllt. Also gehe ich davon aus, das die Gesellschaft als ganzes nicht aufgelöst wurde, auch wenn einige Mitglieder - im Sinne von BGB §723 - gekündigt haben.
Nun zum Punkt 2.): Bevor ich auf die Frage eingehe, wer Mitglied des (neuen) Vereins geworden ist, widme ich mich der Frage, ob der Verein überhaupt zu Stande gekommen ist. Die Vereinssatzung die mir vorliegt, lässt mich daran zweifel. BGB §57 sagt: "(1) Die Satzung muss den Zweck, den Namen und den Sitz des Vereins enthalten und ergeben, dass der Verein eingetragen werden soll.". Es steht aber nicht drinnen nicht in der Satzung, das der Verein eingetragen werden soll. Laut BGB §60 hätte die Anmeldung deswegen wegen Formmängel zurückgewiesen werden müssen können. Ein weitere Mangel ergibt sich aus BGB §58 3. Hier wird gefordert, das in der Satzung stehen soll, wie der Vorstand gebildet wird. Unter §4 der Satzung wird aber nicht geschrieben, wie und ob überhaupt der Vorstand gewählt/berufen wird.
So jetzt zu der Frage wer Mitglied des Vereins ist. Zur Gründungssitzung des Vereins trafen sich 1991 - meiner Information nach - 27 Mitglieder. Also gerade mal 10% der Mitglieder des GYM. Diese 27 Personen sind ohne Zweifel Mitglieder - Gründungsmitglieder - des neuen Vereins. Bei allen weiteren wird es schwierig.
Wenn dann Maurice schreibt:
- "Für viele unter uns, [...] ist die damalige Entscheidung [...] so doch auch deshalb tragbar gewesen, weil in der Versammlung von damals, die Bereitschaft bestand (als Grundlage für das 'sense of the meeting'), vom Festhalten an einer rein auf unseren religiösen Wurzeln begründetet Identität, [...] los zu lassen."
Losgelöst davon, muss trotzdem jede geschäftsfähige Person selber ihren Eintritt erklären! Für Minderjährige und Geschäftsunfähige muss der Vormund oder der Betreuer den Beitritt erklären. Eine Geschäftsvollmacht muss ebenfalls vorher erteilt worden sein, bevor der bevollmächtigte, einen Eintritt für den von ihn Vertretenden erklären kann. Die gesetzlichen Regelungen zur Vollmacht sind im BGB §§ 167 bis 181 zu finden. Ich bezweifle, das die Anwesenden 27 Mitglieder bevollmächtigt wahren von den restlichen 250!
Formal ist der Eintritt in ein Verein ein Rechtsgeschäft (geregelt ab BGB §104). Voraussetzung für ein Rechtsgeschäft (BGB §311) ist eine Willenserklärung (BGB ab §116). Bestandteil und Bedingung der Willenserklärung sind:
- Handlungswille
- Errklährungsbewustsein
- Geschäftswillen
- "[...] zwei Hauptgründe waren: der unzumutbar gewordene Aufwand [...], und die Annahme, dass die Spendenfreudigkeit gegenüber der RGdF abnehmen würde, wenn die Steuererleichterungen auskommen müssten."
- "Ich habe nicht vor, die Abhaltung eines Konvents, wie seinerzeit für die Frage der Mitgliedschaft in anderen Organisationen, herbeizuführen. Das müssten die Freunde in Gang bringen, denen es ein eigenes Anliegen sein sollte, für eine Klärung oder für eine Änderung zu sorgen."
- **[1]** Der "Quäker" ist das Organ der "Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker) Deutsche Jahresversammlung e.V." und erscheint 7 Mal in Jahr unter der ISSN 1619-0394
- **[2]**"Epistel 2009", 31. Oktober 2009, http://www.rgdf.de//index.php?option=com_content&task=view&id=138&Itemid=1
- **[3]**"Brief an die Bundestagsabgeordneten", 25. Oktober 2009 ,http://www.rgdf.de//index.php?option=com_content&task=view&id=133&Itemid=1
- **[4]** Nachzulesen auf Seite 275, der selben Ausgabe.
- **[5]**"Widerrede betreffend eines Artikels über die Mitgliedschaft", Olaf Radicke, 13.10.2008 - 10:18, http://www.the-independent-friend.de/?q=node/295
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Und BGB § 133 sagt noch mal ganz klar: "Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften."
Eine eindeutige Willenserklärung währe ein Mitgliedsantrag, mit den ausdrücklichen Wunsch, in den Verein “Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker) Deutsche Jahresversammlung e.V.” auf genommen zu werden. Wie viel solche Anträge kann das GYM vorlegen? Von den Mitgliedern die vor 1991 eingetreten sind, wahrscheinlich nicht einen.
Jetzt könnte man noch anführen es hätte indirekt eine Willenserklärung durch “schlüssiges Verhalten” bzw. “stillschweigende Willenserklärung” oder “konkludente Handlung” gegeben. Z.B. durch die Entrichtung von Mitgliedsbeiträgen (Zehnten) oder bekleidung von Ämtern. Nur das Problem ist, wie sollen den die Mitglieder erkennen ob sie Schreiber des e.V. sind oder Schreiber der Gesellschaft?
Wenn es also immer noch so ist, das die wenigsten Mitglieder tatsächlich - formal juristisch - e.V-Mitglieder sind, dann fragt sich natürlich, was denn nun der Unterschied zwischen dem Treuhänderverein-Vorläufer und dem Jetzigen e.V. ist? Als Grund nennt Maurice Geld:
Bei den folgenden Satz von Maurice würde ich gerne mal den neuen Schreiber fragen, ob er weiss, wo von da die rede ist:
Noch ein bisschen Kleinkram zum Schuss
Auf Seite 297 erfahren wir von einer QiWi-Gruppe (Quäker in Wirtschaftsleben). Martin Jannuschek berichtet:“Im E-Mail-Verteiler sind etwa zwanzig Personen gelistet, das ist ein namhafter Anteil unseres Mitgliederbestandes” Ja, fast 10%! Traurig genug… Und weiter:“Während der Jahresversammlung 2009 in Bonn haben an einer Besprechung der Arbeitsgruppe QiWi sechs der Beteiligten teilnehmen können." …Toll.
Auf Seite 302 beklagt sich Konrad Tempel: “Dies ist mein liebstes Quäker-Buch, für dessen Wiederauflage ich mich mehrfach - ohne Erfolg - verwendet habe: A. Ruth Fry ‘Die Weise der Quäker’, Leonhard-Friedrich-Verlag, Bad Pyrmont, 1946, 198 S.". Also Konrat, wenn du dich um die Urheberrechte kümmerst, helfe ich dir dabei, das alleine durch zu ziehen. Das braucht es kein GYM und kein Literatur-Ausschuss für.
Auf Seite 303 wird ein neues Buch vorgestellt. Der Titel ist etwas unglücklich gewählt: “Lasst euer Leben sprechen”. Unter den selben Titel gab es 1984 eine Richard-L.-Cary-Vorlesung von Pleasaunce Holtom, die auch verlegt wurde. Das wird noch für einige Verwirrung sorgen. Im Buchhandel ist der Titel aber (wiedermal) nicht zu finden. Eine ISBN wird nicht genannt.
Auf Seite 312 ist eine Vorschau auf die Termine bis Juli 2010. Ja was ist jetzt? Ich dachte das Jubeleum des Friedenszeugnis wird ganz gross begangen? Es gab doch schon umfangreiche Überlegungen und Ideen. Ja warum findet man davon nichts?
Fussnoten
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